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   BFH, 27.10.1966 - V 86/65   

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https://dejure.org/1966,477
BFH, 27.10.1966 - V 86/65 (https://dejure.org/1966,477)
BFH, Entscheidung vom 27.10.1966 - V 86/65 (https://dejure.org/1966,477)
BFH, Entscheidung vom 27. Oktober 1966 - V 86/65 (https://dejure.org/1966,477)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFHE 87, 206
  • NJW 1967, 999
  • BStBl III 1967, 98
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 01.08.1961 - I 100/60 S

    Zustimmung des Bundesministers zu Billigkeitsmaßnahmen wegen unbilliger Härte aus

    Auszug aus BFH, 27.10.1966 - V 86/65
    Es braucht daher nicht näher ausgeführt zu werden, daß - im Gegensatz zur Rechtsauffassung des FG - diese Rechtslage schon vor dem Inkrafttreten der FGO bestand und daß das vom FG zitierte Urteil des Bundesfinanzhofs I 100/60 S vom 1. August 1961 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 74 S. 144, BStBl III 1962, 55), in dem die Bindung des BdF an eine den Landesfinanzminister betreffende Entscheidung verneint wird, keinen Anhaltspunkt für die gegenteilige Rechtsauffassung bietet.
  • BFH, 31.10.1990 - I R 3/86

    Keine sachliche Unbilligkeit wegen Änderung der Rechtsauffassung bei fehlendem

    Da sich hierbei die Rechtskraftwirkung eines Urteils gemäß § 110 Abs. 1 Satz 2 FGO auf die öffentlich-rechtliche Körperschaft, der das FA angehört, erstreckt, werden auch die oberste Finanzbehörde und die OFD durch die Entscheidung gebunden (vgl. BFH-Urteil vom 27. Oktober 1966 V 86/65, BFHE 87, 206, 208, BStBl III 1967, 98, 99; rechtskräftiges Urteil des FG Baden-Württemberg vom 28. September 1979 IX 193/78 (V 210/75), EFG 1980, 135).
  • BFH, 16.09.2009 - X R 17/06

    Bindung an ein rechtskräftiges Urteil - Abänderbarkeit von Versorgungsleistungen

    Dies hat zur Folge, dass das Urteil für alle Finanzbehörden dieser Körperschaft verbindlich ist (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Oktober 1966 V 86/65, BFHE 87, 206, BStBl III 1967, 98, und BFH-Beschluss vom 23. Januar 2008 IV B 38/07, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 15.10.1968 - II 68/64

    Verfassungsmäßigkeit und Verfassungswidrigkeit des § 9 Abs. 2 Gesetz über die

    Um dieses Verhältnis zum Ausdruck zu bringen, erließen die Finanzämter Bescheide und sonstige Verfügungen unter der Bezeichnung "... zugleich Umsatzsteuerstelle der Oberfinanzdirektion ..." und Einspruchsentscheidungen (im Namen der Oberfinanzdirektionen. Demgemäß lege der Vorsteher des Finanzamts die Rechtsbeschwerde im Namen oder für die Oberfinanzdirektion ein. Im Urteil V 86/65 vom 27. Oktober 1966 (BFH 87, 206, BStBl III 1967, 68) geht der Bundesfinanzhof für die Umsatzsteuer davon aus, die Finanzämter seien Hilfsstellen der Oberfinanzdirektionen, hält sie jedoch im Zusammenhang mit der Übertragung der Befugnis zum Erlaß von Steuern (§ 131 Abs. 3 Satz 1 AO) für nachgeordnete Behörden des Bundesministers der Finanzen.
  • FG Sachsen, 28.01.2003 - 5 K 465/01

    Zeitpunkt des Wechsels der örtlichen Zuständigkeit; Zulässigkeit eines

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  • BFH, 15.10.1976 - VI B 67/76

    Antragsgegner für einen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung

    Wenn der Erlaßantrag bei dem für den Steuerpflichtigen örtlich zuständigen FA gestellt und von diesem im Rahmen der ihm nach § 131 Abs. 3 Satz 1 AO allgemein erteilten Zuständigkeit (vgl. Erlaß des Finanzministers des Landes Nordrhein-Westfalen vom 28. Januar 1969, BStBl I 1969, 103, Teil B unter 4.) durch förmlichen Bescheid abgelehnt wurde, muß sich die Klage in der Hauptsache gegen dieses FA richten, auch wenn es den beantragten Erlaß nicht selbst hätte aussprechen können, sondern dafür wegen der Höhe der zu erlassenden Beträge die OFD oder das Finanzministerium zuständig wäre (vgl. BFH-Urteile vom 27. Oktober 1966 V 86/65, BFHE 87, 206, BStBl III 1967, 98, und vom 12. Dezember 1969 III R 1/66, BFHE 98, 383, BStBl II 1970, 445).
  • BFH, 09.01.1973 - VII R 77/70

    Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes - Ablehnung eines Billigkeitsantrages -

    Der erkennende Senat teilt somit nicht die vom V. Senat im Urteil vom 27. Oktober 1966 V 86/65 (BFHE 87, 206, BStBl III 1967, 98) vertretene Auffassung, eine Befugnisübertragung im Sinne des § 131 Abs. 3 AO liege auch dann vor, wenn der BdF der nachgeordneten Behörde nur das Recht zur Ablehnung einer Billigkeitsmaßnahme zugesteht.
  • BFH, 12.12.1969 - III R 1/66

    Ablehnung eines Billigkeitserlasses - Lastenausgleichsabgaben - Entscheidung des

    Das FA kann in einem solchen Fall nämlich seine ablehnende Entscheidung aufheben und den Antrag des Steuerpflichtigen befürwortend an die OFD weiterleiten (vgl. Urteil V 86/65 vom 27. Oktober 1966, BFH 87, 206, BStBl III 1967, 98).
  • FG Sachsen-Anhalt, 28.01.2003 - 5 K 465/01

    Verpflichtungsklage gegen das bisher örtlich zuständige FA bei Wechsel der

    Nach § 110 Abs. 1 Satz 2 FGO wirken die gegen eine Finanzbehörde ergangenen Urteile nur gegenüber der öffentlich-rechtlichen Körperschaft, der die beteiligte Finanzbehörde angehört (vgl. BStBl. II 1977, 161 und BFH-Urteile vom 27. Oktober 1966 V 86/65, BStBl. III 1967, 98, und vom 31. Oktober 1991 I R 3/86, BStBl. II 1991, 610).
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